Allgemeine Geschäftsbedingungen

Parkservice Flughafen Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Parkservice Flughafen Stuttgart

Als Vertragsbestandteil gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2020) von Parkservice Flughafen Stuttgart.

1. Preis und Bezahlung

Die Parkgebühren beziehen sich auf ein Fahrzeug. Die Parkgebühren ergeben sich aus einer gesonderten Preisliste. Der Anreisetag und der Abreisetag wird jeweils als 1 separater Parktag berechnet. Im Parkpreis ist ein kostenloser Transfer inbegriffen (für bis zu 4 Personen pro Fahrzeug). Der Parkpreis ist sofort und vor Reiseantritt in bar zu bezahlen.

Kostenloser Shuttletransfer zum Flughafen für bis zu 4 Personen. Die tatsächlich zu transportierende Personenzahl ist bei der Reservierung anzugeben.

Vom Shuttle-Transfer werden alkoholisierte oder randalierende Personen aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen und nicht befördert.

Unsere kostenlose Shuttleservicezeiten sind von 3:30 Uhr – 24:00 Uhr (nach vorheriger Anmeldung).

Sperrgepäck ist bei der Reservierung anzugeben. Für sperriges Gepäck (Kinderwagen, Surfbrett, Fahrrad, Hundebox o.ä) ist ein Aufpreis in Höhe von 30,- Euro pro Gepäckstück zu bezahlen. Fahrräder und ähnlich große Gepäckstücke können nur nach vorheriger Absprache transportiert werden. Generell können Sie pro Person einen Koffer und ein Handgepäck mitnehmen. Weitere Gepäckstücke werden ebenfalls pro Gepäckstück mit 30,- Euro berechnet.

Parkservice Flughafen Stuttgart behält sich ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Zahlweise

in Bar bei Reiseantritt oder per Paypal nach Buchungseingang.

3. Stornogebühren

Eine Stornierung ist bis zu 24 Stunden vor Anreise (ohne Angabe von Gründen) kostenlos möglich. Diese ist schriftlich vorzunehmen (per Email/ Post möglich).

Insofern bei Parkservice Flughafen Stuttgart bis 24 Stunden zur Abflugzeit keine schriftliche Stornierung eingegangen ist oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin, ist die gesamte Parkgebühr fällig.

4. Benutzungsbestimmungen

Der Kunde hat sich an die allgemeinen Verkehrsregeln zu halten.
Der Kunde hat den Anordnungen des Personals von Parkservice Flughafen Stuttgart Folge zu leisten.

Der Kunde ist verpflichtet sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

Die Nutzungsbedingungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, Lagerung von Treibstoffen und andere feuergefährliche Gegenstände ist strengstens untersagt.
Schäden, die durch einen undichten Tank herbeigeführt werden, müssen vom Verursacher bezahlt werden.
Auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen verboten.

Die Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Flächen zu parken.

5. Einstelldauer

Die Einstelldauer beträgt max. 8 Wochen. Ausnahmsweise kann diese Einstelldauer durch Sondervereinbarung mit Parkservice Flughafen Stuttgart schriftlich vor Beginn der Einstellung verlängert werden.
Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist Parkservice Flughafen Stuttgart berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kundens zu entfernen. Für die bis dahin entstandenen Parkgebühren hat der Kunde aufzukommen.

6. Haftung

6.1. Haftung allgemein

Parkservice Flughafen Stuttgart haftet für Schäden, die von Parkservice Flughafen Stuttgart oder dem Personal der Firma herbei geführt werden. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die in Folge technischer Defekte durch das von ihm oder durch ihn beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von Parkservice Flughafen Stuttgart geparkte Fahrzeug verursacht werden, z.B. Ölverlust oder Explosion. Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem zwischen dem Kunden und Parkservice Flughafen Stuttgart erstellten Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen wurden oder bislang unbekannt waren.

Parkservice Flughafen Stuttgart haftet nicht für Schäden durch Witterungseinflüsse, Feuer, Vandalismus, Diebstahl oder Fremdeinwirkungen Dritter. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die ihn selbst, seine Angehörigen oder Dritte ihm zuzurechnende Personen verursacht werden.

Parkservice Flughafen Stuttgart haftet nicht für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von im Fahrzeug zurückgelassenen Wertgegenständen.

Der Kunde muss seine Schadenserstzansprüche unverzüglich vor dem Verlassen des Stellplatzes gegenüber Parkservice Flughafen Stuttgart melden. Danach können die Schäden nicht mehr angenommen werden.
Die Anerkennung eines Schadens kann nur durch den Geschäftsführer, Ayhan Yanak erfolgen.

6.2. Haftung durch Verspätung

Parkservice Flughafen Stuttgart haftet nicht für eine eventuelle verspätete Ankunft am Abflughafen, falls der Flug dadurch nicht mehr wahrgenommen werden kann.
Der Kunde hat sich unverzüglich nach dem Eintreffen an der Tiefgarage/am Parkplatz zu melden. Verspätungen von mehr als 10 Minuten sind sofort zu melden, ansonsten kann kein zuverlässiger und ordnungsgemäßer Service angeboten werden.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung eine ausreichende Zeitspanne. Bitte treffen Sie deshalb mindestens 120 Minuten vor Abflug am Parkplatz ein. Wir übernehmen keine Haftung, insbesondere keine Haftung für einen verpassten Flug.

6.3. Frühzeitige Rückreisen
Kommt der Kunde vor Ende des gebuchten Parkzeitraums zurück (z.B. Verkürzung der Urlaubsreise), besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung der Parkgebühr. Änderungen der Rückreise müssen mindestens 12 Stunden vor Ankunft in Stuttgart per E-Mail an info@parkservice-flughafen-stuttgart.de erfolgen. Anrufe, SMS oder WhatsApp Nachrichten an die Shuttlenummer können nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten eine Änderungsbestätigung per E-Mail.

7.  Abgabe von Fahrzeugschlüsseln                     

In einzelnen Fällen kann es durch Flugausfällen, Stornierungen, Umbuchungen, Krankheit zu einer Überbelegung der Kategorien kommen, deshalb kann es zum Teil nicht vermieden werden den Fahrzeugschlüssel einzubehalten. Diese werden im Tresor verwahrt.

8. Sondervereinbarungen, Abweichungen

Sondervereinbarungen und Abweichungen der AGB erfolgen der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die komplette Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

Gerichtsstand ist Nürtingen.

Parkservice Flughafen Stuttgart

Ayhan Yanak

www.parkservice-flughafen-stuttgart.de
info@parkservice-flughafen-stuttgart.de